Unser Hygieneschutzkonzept im JJKSV
Organisatorisches
- Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der
- Homepage und in sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert
- sind.
- Die Abteilungsleiter, Trainer, Übungsleiter sind über die entsprechende Regelungen und
- Konzepte informiert.
- Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig durch den Vorstand und Vereinsausschuss
- überprüft.
Generelle Sicherheit-und Hygieneregeln
- Wir weisen unsere Mitglieder auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im Inund
- Outdoorbereich hin.
- Jeglicher Körperkontakt außerhalb der Matte ( z.B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist
- untersagt.
- Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten des Dojos und die Teilnahme
- am Training untersagt.
- Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese
- auch regelmäßig zu desinfizieren. Für Waschgelegenheiten, Flüssigseife, Desinfektionsmittel
- und Einmalhandtücher ist gesorgt.
- Für Nichttrainierende (Eltern, Begleitpersonen, etc.) gilt im gesamten Dojo eine
- Maskenpflicht.
- In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur
- Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlagen ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren.
- Außerdem werden die sanitären Einrichtungen regelmäßig gereinigt.
- Benutzte Sportgeräte werden von den Sportlern selbständig gereinigt und desinfiziert.
- Die Mattenfläche wird nach jedem Training von der jeweiligen Trainingsgruppe desinfiziert.
- Desinfektionsmittel und Reinigungsgeräte werden zur Verfügung gestellt.
- Unser Dojo wird in regelmäßigen Abständen gelüftet, dass ein vollständiger Frischluftaustausch
- stattfinden kann.
- Unser Trainingsgruppen bestehen aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die
- Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Trainiert wird, wenn überhaupt nur mit einem festen
- Partner. Partnerwechsel ist nicht gestattet.
- Unser Trainingsgruppen beschränken sich auf eine Größe mit max. 20 Personen.
- Während der Trainingseinheiten sind Zuschauer untersagt.
- Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch
- selbständig entsorgt.
Maßnahmen vor Betreten der Räume des JJKSV Rastatt
- Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Räume und die
- Teilnahme am Training untersagt.
- Vor Betreten der Sporträume werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des
- Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
- Eine Nichteinhaltung des Mindestabstandes ist nur den Personen gestattet, die generell nicht
- den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z.B Ehepaare).
- Vor Betreten der Trainingsräume ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
- Beim Betreten der Sportanlage gilt für Nichttrainierende eine Maskenpflicht.
Zusätzliche Maßnahmen im Sportbetrieb
- In den Umkleiden ist auf den Mindestabstand zu achten und wird auf vier Personen beschränkt.
- Die Duschräume dürfen nur von maximal zwei Personen gleichzeitig benutzt werden.
- Zwischen den Trainingsgruppen wird mind. 10 Minuten vollumfänglich gelüftet, um einen
- vollständigen Luftaustausch gewährleisten zu können.
- Zur Verletzungsprophylaxe werden die Trainer/Übungsleiter angehalten die Intensität der
- Sporteinheit an die Gegebenheiten ( längere Trainingspause der Teilnehmer ) anzupassen.
- Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
Rastatt, den 19.11.2020 | Vorstand des Jiu-Jitsu Kampfsportverein Rastatt e.V |
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